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Anwendung und Sicherheit 



  • Sicherheits-Zertifikat
    Das Fraunhofer Institut für Sichere Telekommunikation (SIT) in Darmstadt hat den Netviewer untersucht und dessen Sicherheitsunbedenklichkeit bestätigt.
  • - Benutzerverwaltung und Authentifizierung im Beraterprogramm
    - Mindestens neunstellige, zufällige Sitzungsnummer für den
      Verbindungsaufbau
    - Doppelte Sitzungsnummer (optional)
    - VeriSign-Zertifikat
    - SSL/TLS-Verschlüsselung des Verbindungsaufbaus
    - AES-256-Bit-Verschlüsselung der Sitzungsdaten
    - Abfragen bei sicherheits- oder datenschutzrelevanten
      Benutzeraktionen
  • Die Kundensoftware
    Auf Kundenseite muss zu keinem Zeitpunkt etwas installiert oder konfiguriert werden. Der Kunde benötigt lediglich einen PC mit Internet-Zugang. Sollte er hinter einer Firewall sitzen, stellt dies kein Hindernis dar, da Netviewer die Verbindung dann auf Port 80 über das HTTP-Protokoll aufbaut. Netviewer ist in der Lage, über einen Proxy hinweg eine Verbindung aufzubauen. Das bedeutet, wer aus einem Firmennetzwerk heraus im Internet surfen kann, kann auch Netviewer verwenden.
  • Sitzungsnummer
    Erst durch die Eingabe der Sitzungsnummer nach Starten des Netviewers wird die Verbindung zwischen Kunde und Trainer hergestellt. Sie stellt sicher, dass sich kein unbekannter Dritter mit dem Trainer verbinden kann. Die Übermittlung der Verbindungsnummer von und zum Vermittlungsserver erfolgt bereits verschlüsselt.
  • Einverständnis für Bildschirmbetrachtung
    Beim Start einer Netviewer-Sitzung öffnet sich ein Dialogfenster mit dem Hinweis, dass der Bildschirminhalt an den Trainer übertragen werden soll. Erst wenn der Kunde dies mit „OK“ bestätigt und sein Einverständnis erteilt, wird der Inhalt seines Bildschirms für den Trainer sichtbar. Zusätzlich im Voraus kann der Kunde die Anwendungen, die übertragen werden sollen, über eine Auswahl festlegen. Das Recht für die Fernsteuerung kann bei Bedarf im Anschluss separat erteilt werden. Der Trainer erhält damit das Recht die Führung der Maus zu übernehmen.
  • Auswahlmöglichkeit der Anwendung
    Derjenige, der seinen Bildschirm zeigt kann auswählen, welche der geöffneten Anwendungen er seinem Gegenüber zeigen möchte und welche ausgeblendet werden. Ausgeblendete Anwendungen sind beim Gegenüber geschwärzt und somit auch bei eingeräumten Fern-steuerungsrecht nicht einseh- und bedienbar.
  • Fernsteuerungsrecht erteilen
    Die Fernsteuerungsrechte müssen ausdrücklich von demjenigen erteilt werden, dessen Rechner ferngesteuert werden soll. Die Rechte werden erst dann vergeben, wenn dies mit "Fernsteuerung on" vom Kunden ausgewählt wird.
  • Laufende Sitzung
    Die Datenübertragung während einer laufenden Sitzung zwischen dem Berater- und dem Teilnehmerprogramm erfolgt über die Netviewer Server. Die Client-Programme bauen automatisch eine direkte Peer-to-peer-Verbindung zueinander auf, wenn sie sich in einem Intranet befinden. Hier erfolgt die Portwahl dynamisch.
  • Systemvoraussetzungen:
    Internetverbindung mindestens 64 KBit/s (ISDN) für reines Desktop-Sharing mindestens 1 MBit/s (DSL) für Desktop-Sharing mit VoIP und Video
    Ports: HTTP-Port 80 | HTTPS-Port 443 | TCP-Port 2000
    Installation: Keine Installation oder Plug-Ins erforderlich; keine Veränderungen am Betriebssystem; Firewall-kompatibel

    Proxyserver-Unterstützung:
    Der Internetzugang kann über gängige Proxyserver erfolgen.
    Proxyserver mit Authentifizierung werden folgendermaßen unterstützt:
    Automatische Übergabe der Zugangsdaten bei Windows-Authentifizierung
    Manuelle Eingabe der Zugangsdaten durch den Benutzer (Speichern möglich)