SBS Rewe neo®    |  Kaufmännische Softwarelösung   

                  



 

bedienerfreundlich.leicht.einfach…

so sollte das Werkzeug sein, mit welchem wir täglich unsere Buchhaltungsbelege erfassen und zukunftsorientiert mit unserem DMS-System verknüpft, Belege buchen.

 

 

Für Groß- und mittelständische Unternehmen sollte die Auswahl der Finanzbuchhaltungs-Software nicht nur unter den Kriterien eines „niedrigen“ Anschaffungswertes oder nur als „AddOn“ der Warenwirtschaft getroffen werden.

 

Die Buchhaltung ist das Spiegelbild des Tagesgeschäftes. Die Basis für alle unternehmerischen Kennzahlen, ohne diese das Liquiditäts-/Forderungs- und Risikomanagement nicht transparent und aussagekräftig geführt werden kann.

Schon in der Antike finden wir die ersten Ansätze zur Aufzeichnung wirtschaftlicher Vorgänge in der Obed-Zeit in Mesopotamien. Etwa 3500 v. Chr. wurden bei den Sumerern Abrechnungen für Brot und Bier auf Tontafeln in der sich entwickelnden Keilschrift vorgenommen. Weiterentwicklungen etwa 3000 v. Chr. in Ägypten und Babylonien führten zu ersten Darstellungen von Soll und Haben auf Papyrusrollen. Aus der Zeit um 200 n. Chr. sind in Indien die ersten Loseblattbuchführungen auf präparierten Palmblättern erhalten.

Aufzeichnungen im Griechenland des 5. Jahrhunderts v. Chr. sprechen von den Logisthai, die die Schlussabrechnungen der Kassenbuchhalter des Attischen Seebundes übernahmen und den „Zehnten“ für die Göttin Athena ermittelten.

Vom Mittelalter bis ins 17. Jahrhundert entwickelte sich im Zuge des ständig steigenden Warenverkehrs allmählich die Periodenrechnung (Geschäftsjahr oder Kalenderjahr) mit regelmäßigem Bücherabschluss.

Im Jahre 1794 findet man im preußischen Allgemeinen Landesrecht erstmals die gesetzliche Bilanzierungspflicht für Preußen: „Ein Kaufmann, welcher entweder gar keine ordentliche Bücher führt, oder die Balance seines Vermögens, wenigstens alljährlich einmal zu ziehen unterlässt, und sich dadurch in Ungewissheit über die Lage seiner Umstände erhält, wird bei ausbrechendem Zahlungsunvermögen als fahrlässiger Bankerutirer bestraft.“

Nach der schwindelerregenden Gründerzeit der Aktiengesellschaft wurden auch im Handelsrecht – in Deutschland mit der Aktiennovelle von 1884 – neue Signale gesetzt: Die gewachsenen Grundsätze der Bilanzerstellung wurden gesetzlich eingeschärft; ihre Verletzung wurde unter Strafe gestellt; die ganze achtbare Kaufmannschaft wusste sich bestätigt und auf die Grundsätze „ordnungsmäßiger“ Bilanzierung verpflichtet. Das Preußische Einkommensteuergesetz von 1891 führte dann zur Koppelung der Steuererklärung mit der Handelsbilanz.
Quelle: Wikipedia „Geschichte der Buchführung“ 

Heute erwartet das Finanzamt von Freiberuflern, Selbständigen und Kleinbetrieben eine EÜR und Großbetriebe unterliegen der Bilanzierungspflicht.
Die Umsatzsatzsteuer-VA (immer noch zum „Zehnten“ fällig), der Zahlungsverkehr und zukünftig auch die E-Bilanz werden per Knopfdruck erstellt und online übertragen. Die Buchhaltung ist zur Schaltzentrale des Unternehmens gewachsen und steuert bei zeitgleicher und lückenloser Erfassung der Buchungsvorfälle die Unternehmensprozesse.
 

Mit der SBS Rewe neo® bieten wir eine kaufmännische Software zur Optimierung der Geschäftsabläufe, mit den stets wachsenden Anforderungen der Pflicht zur Buchführung. Die kontinuierliche Weiterentwicklung wird seit mehr als 30 Jahren durch das Systemhaus -SBS Software GmbH- gewährleistet. Mit jedem Update erhält der Anwender Neuheiten zu gesetzlichen Anforderungen, sowie auch neu entwickelter Buchungskomfort nicht zu kurz kommt. 


Eine transparente und bediener-freundliche Finanzbuchhaltungs-software, für alle Unternehmens-größen jeglicher Branchen.
Der modulare Aufbau bietet auch dem Neueinsteiger eine nachträgliche Erweiterung auf die Vielzahl weiterführender Module u.a. zum Controlling und Liquiditätsmanagement.

SBS Rewe neo® wird jährlich von einer namhaften Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft auf die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchungssoftware geprüft und verfügt über das GoB-Testat, sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) zum Standard gehören.

Egal für welchen Umfang von Softwaremodulen Sie sich letztendlich entscheiden, wir empfehlen eine gründliche Einarbeitung. Je intensiver der Anwender mit dem Systemaufbau vertraut wird, je schneller findet er seinen eigenen Workflow zur Optimierung der Geschäftsabläufe und die Fähigkeit individuelle Reportings schnell und sicher per Knopfdruck zu erstellen.

Wir beraten und kümmern uns um die maßgeschneiderte Datenübernahme, die Installation und eine zielorientierte Einarbeitung. Unterstützend begleiten wir kleinere Unternehmen und auch den Neueinsteiger. Wir nehmen die Unsicherheit bei der „Pflicht zur Buchführung“ durch eine GoB-konforme Buchhaltung.